Allgemeine Geschäftsbedingungen (Euskirchen)
Mit diesem Vertrag wird eine Vereinbarung über Nachhilfe- oder Förderunterricht abgeschlossen.
- Gruppengröße und Dauer der Unterrichtseinheit
Der Nachhilfeunterricht in der kleinen Lerngruppe findet in fachhomogenen Lerngruppen (Ausnahme: Primarstufe) von 3-5 Schülern statt. Eine Unterrichtseinheit umfasst 90 Minuten. Kommt vorübergehend keine Lerngruppe mit einer Mindestzahl von 3 Schülern zustande, reduziert sich die Unterrichtseinheit bei 1 Schüler auf 45 Minuten, bei 2 Schülern auf 60 Minuten. Bei Buchung von Einzelunterricht beträgt eine Lerneinheit 45 Minuten. - Fehlstunden
Nimmt der Schüler am Förderunterricht nicht teil, berechtigt dies nicht zur Minderung der Unterrichtsgebühr. Ersatzstunden für entschuldigtes Fehlen (Krankheit oder andere begründete Fälle wie z.B. schulische Veranstaltungen, Praktika o.ä.) werden nach vorhandener Möglichkeit innerhalb von 4 Wochen nach dem Versäumnis erteilt, um eine kontinuierliche Förderung zu gewährleisten. Ein Anspruch auf Ersatzstunden für Fehlstunden besteht nicht. Ersatzstunden verfallen mit Ablauf des Vertrages. Die Verrechnung von Ersatzstunden ist nicht möglich. Bei Einzelunterricht gilt: Kann ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, muss er spätestens 24 Stunden vorher bei der Leitung schriftlich oder telefonisch abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen die vollen Gebühren für diese Stunde an und es entfällt der Unterrichtsanspruch ersatzlos. - Unterrichtsmaterialien
Das erhaltene Lehrmaterial (Arbeitsblätter etc.) darf nur nach Rücksprache mit der Leitung kopiert oder weitergegeben werden. - Schulferienregelung
Der Unterricht findet in allen Ferien statt, außer in den Weihnachtsferien, am Rosenmontag, Gründonnerstag bis Osterdienstag sowie an gesetzlichen Feiertagen.
In den Ferien fallen die normalen Gebühren an. In den Sommerferien findet der Unterricht in Form von Kursangeboten statt und beschränkt sich auf die letzten beiden Ferienwochen (Intensivwochen).
Ersatzstunden aus diesen Tagen/Wochen ergeben sich nicht. - Zahlungsweise
Die Beiträge sind zum 1. eines Monats im Voraus fällig und werden bis zum 3. Werktag per Lastschrift eingezogen. Die Anmeldegebühr wird zusammen mit dem ersten Monatseinzug abgebucht.
Für den Fall, dass die Bezahlung per Überweisung gewählt wurde, erhöht sich die Gebühr um zusätzlich 2,50 € pro Monat.
Zahlungen sind unter Angabe des Verwendungszwecks und der Vertragsnummer auf das Konto Nr. 1701523 bei der Kreissparkasse Euskirchen BLZ 382 501 10 IBAN: DE63 3825 0110 0001 7015 23 BIC: WELADED1EUS zu leisten. - Änderungen und Nebenabreden sind schriftlich festzulegen.
- Datenschutz
Das Lerninstitut ViaDuktus ist berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, aufzuzeichnen sowie zu bearbeiten. Sie werden nicht an Dritte weitergeleitet, solange dieses nicht gesetzlich auferlegt wird. Mit der Unterschrift bestätigt der Unterzeichner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. - Vertragslaufzeit
Verträge mit einer Mindestlaufzeit können erstmals zum Ende des vereinbarten Zeitraums (1, 6 oder Monate) mit einer einmonatigen Frist vor Ablauf des Zeitraums gekündigt werden. Danach ist der Vertrag jederzeit zum Ende des nächsten Kalendermonats kündbar. Verträge ohne Mindestlaufzeit können jederzeit zum Ende des nächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.