Bildung und Teilhabe - Staatlich geförderte, individuelle Nachhilfe

Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung. – Sprechen Sie uns an.

Damit Ihre Kinder eine maßgeschneiderte und individuelle Nachhilfe erhalten, die zudem noch staatlich gefördert und kostenlos sein kann, wenn Sie
✗  staatliche Unterstützung in Form von z.B. Bürgergeld, Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Kinderzuschlag erhalten
und
✗  die Schule Ihres Kindes/Ihrer Kinder erklärt, dass Nachhilfe notwendig ist.

Im Rahmen des 2011 an den Start gebrachten Bildungs-und Teilhabepakets (BuT) der Bundesregierung können auch Zuschüsse für u.a. Klassenfahrten und Schulessen beantragt und genehmigt werden.

Nutzen Sie Ihren Anspruch. Der Antrag muss von dem für Sie, zuständigen Amt genehmigt werden. Dies kann z.B. das Jobcenter oder das Sozialamt sein.